Waage und  Richterhammer

Schöffenwahl

Schöffenwahl

Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz sucht für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ehrenamtliche Schöffen
WIR SCHÖFFEN DAS!

Im Jahr 2023 werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen gewählt. Die Amtsdauer der gewählten Schöffinnen und Schöffen beträgt fünf Jahre und beginnt mit dem 1. Januar 2024. Gesucht werden in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz insgesamt 63 Personen, die am Amtsgericht und Landgericht Mainz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Schöffinnen und Schöffen sind im ersten Halbjahr 2023 dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht von den jeweiligen Stadt-/Ortsgemeinderäten vorzuschlagen. Dieser wählt dann in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.

Die Anzahl der Personen, die in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind, richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Städte und Gemeinden. Für die VG Rhein-Selz ist der Verteilungsschüssel wie folgt:

2 x Dalheim, 2 x Dexheim, 3 x Dienheim, 1 x Dolgesheim, 1 x Eimsheim,
1 x Friesenheim, 6 x Guntersblum, 2 x Hahnheim, 1 x Hillesheim,
2 x Köngernheim, 1 x Ludwigshöhe, 5 x Mommenheim, 13 x Nierstein, 11 x Oppenheim,
2 x Selzen, 2 x Uelversheim, 5 x Undenheim, 1 x Weinolsheim, 1 x Wintersheim, 1 x Dorn-Dürkheim.

In die Vorschlagslisten des Amtsgerichtsbezirks Mainz sind jedoch mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen wie vorgeschrieben. Somit sind die angegebenen Personenzahlen jeweils mal zwei zu nehmen.

Voraussetzungen für die Wahl:

  1. Deutsche Staatsangehörigkeit
  2. Am 01.01.2023 zwischen 25 und 69 Jahre alt
  3. Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Von der Wahl ausgeschlossen ist:

  1. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde
  2. Derjenige bzw. Diejenige, gegen den/die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann
  3. Wer hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR war
  4. Wer sich in Insolvenz befindet oder eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hat
  5. Zudem sollen hauptamtlich in oder für die Justiz (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete, etc.) und auch Religionsdiener nicht zu Schöffen gewählt werden

Bewerbungen werden bis zum 01. Mai 2023 an die Verbandsgemeinde Rhein-Selz erbeten.
Sant´ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim oder per E-Mail an: susanne.hippler@vg-rhein-selz.de

Für Fragen steht Ihnen gerne Frau Hippler, Stabsstelle Rechtsangelegenheiten, unter 06133-4901-242 oder unter der o.a. E-Mail Adresse zur Verfügung.