Am 07.04., also einen Tag nach Eingang der Unterlagen wurden die mit den Kontrollarbeiten erforderlichen Aufträge erteilt und den beiden darauf folgenden Wochen die umfangreichen Kontrollen durchgeführt. „Auch während meines Urlaubs habe ich ständig Kontakt mit den beauftragten Mitarbeitern gehalten“, so der Bürgermeister. In der vergangenen Woche seien die Informationen nochmals bewertet und einer abschließenden Kontrolle unterzogen worden.
Am 02. Mai wurde der Anwalt der Verwaltung beauftragt, Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwalt Mainz zu erstatten. Bereits in der letzten Woche habe der Anwalt Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen. Der zuständige Staatsanwalt habe daraufhin mitgeteilt, dass er die Ermittlungen erst aufnehmen werde, wenn die Immunität des Bundestagsabgeordneten Marcus Held aufgehoben sei. „Nun haben wir uns an die Leitende Oberstaatsanwältin gewandt“. Penzer hofft, dass er der Staatsanwaltschaft die Ergebnisse in einem Gespräch darstellen und dabei vermitteln kann, dass die Vorwürfe gegen Marcus Held unabhängig seien von dem Datenklau, der die Verbandsgemeindeverwaltung getroffen habe. „Wir haben Blatt für Blatt geprüft und akribisch ermittelt aus welchen Aktenbeständen bzw. die Dateien die Kopien, die dem Memorandum beigefügt sind, stammen.“ Die Staatsanwaltschaft könne nun sehr zielgerichtet vorgehen, wenn sie nur wolle. „Hier hat jemand einen Riesenschaden angerichtet“, ist sich der Bürgermeister sicher. „Das war bewusst und vorsätzlich“. Wie soll eine Verwaltung Datenklau verhindern, wenn eine Person, die in das Verwaltungsgeschehen eingebunden sei, Akten kopiert und weitergibt?
Glücklicherweise lasse die in der VG eingesetzte Software Rückschlüsse zu, wer wann auf welche Daten des EDV-gestützten Kassensystems mit welchem PC zugegriffen habe. Es liege nun an der betreffenden Person sich zu offenbaren und so den Vertrauensverlust, den die Verbandsgemeinde erlitten habe, zu minimieren. Neben der strafrechtlichen Verfolgung müsse die Person auch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Von der weiteren Entwicklung macht der Bürgermeister es nun abhängig, welche Informationen er dem Verbandsgemeinderat in der kommenden Sitzung am 09. Mai geben werde.
Oppenheim, 03.05.2017