Weinbauminister Dr. Volker Wissing hat auf der
Jahrestagung des Weinbauverbands Rheinhessen im Rahmen der Agrartage in
Nieder-Olm den Anerkennungsbescheid für die Schutzgemeinschaft Rheinhessen
überreicht. Damit
erhält nach der Pfalz die zweite Schutzgemeinschaft der
Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz ihre Anerkennung.
„Weine sind hervorragende Botschafter für die Region, aus
der sie kommen. Und wer könnte diese Botschaft besser beschreiben, als die
Winzerinnen und Winzer selbst? – Mit der Anerkennung der Schutzgemeinschaft
Rheinhessen können zukünftig diejenigen über die Kriterien des rheinhessischen
Weines entscheiden, die den Wein selbst
herstellen. Damit sichern wir Qualität
und stärken die Selbstverwaltung der Weinwirtschaft insgesamt“, sagte Landwirtschaftsminister
Dr. Volker Wissing bei der großen Jahreshauptversammlung des Weinbauverbands
Rheinhessen und übergab den Anerkennungsbescheid für die Schutzgemeinschaft
Rheinhessen an deren Vorsitzenden Ingo Steitz und seine Stellvertreter.
Rheinland-Pfalz hatte die Rechtsgrundlage zur Gründung
der neuen Selbstverwaltung der Weinwirtschaft als erstes Bundesland geschaffen.
Die Schutzgemeinschaften können selbst maßgeblich bestimmen, welche
Anforderungen Qualitätsweine (Weine mit geschütztem Ursprung (g.U.) sowie
Landweine (Weine mit geschützter geografischer
Angabe (g.g.A.) erfüllen
müssen.
Die in der Schutzgemeinschaft vertretenen Winzerinnen und
Winzer, Kellereien und Genossenschaften aus Rheinhessen können beispielsweise
für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Rheinhessen“ die Zulassung
neuer Rebsorten, die Änderung des Hektarertrags, der Mostgewichte oder die
Neuabgrenzung des Gebietes
beantragen. Zuvor war dies ausschließlich Gegenstand
von Landesverordnungen. Jetzt kann die Branche unmittelbar Anträge stellen. Die
in der Schutzgemeinschaft beschlossenen Kriterien können auf Antrag gegenüber
dem Bund und der EU im Lastenheft geändert werden.
Hintergrundinfo:
Grundlage für die neue Gestaltungsmöglichkeit durch die
Branche ist die neue „Landesverordnung zur Änderung weinrechtlicher
Vorschriften“, die im Januar 2018 in Kraft getreten ist. Diese ermöglicht die
Anerkennung von Schutzgemeinschaften (Organisationen zur Verwaltung
herkunftsgeschützter Weinnamen) durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium.
Der Bund hatte mit der Weingesetzänderung 2017 die Länder dazu ermächtigt.
Mainz, 28.01.2019