⇑ / Geburt / Nach der Geburt / Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
Zuständige Mitarbeiter
Frau Pia Boos
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude GuntersblumRoom Nr.: G 4
Floor: EG
Alsheimer Straße 29
67583 Guntersblum

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Herr Siegfried Engelhard
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude GuntersblumRoom Nr.: G 3
Floor: EG
Alsheimer Straße 29
67583 Guntersblum

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Frau Catrin Ohnsorg
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 117-118
Floor: 1. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Frau Ulrike Schindel
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 117-118
Floor: 1. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Eine mehrsprachige Geburtsurkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt.
Die Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Personalausweis
- gegebenenfalls Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
- erstes Exemplar: 12,00 Euro
- bei gleichzeitiger Beantragung und im selben Arbeitsgang hergestellter weiterer Exemplare: je 6,00 Euro
Rechtsgrundlage
- § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- Nr. 16.6.2 des Besonderen Gebührenverzeichnisses der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung in Rheinland-Pfalz
Was sollte ich noch wissen?
Verfahrensablauf
persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine internationale Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.