1. Die elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie (hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere zentrale eMail-Adresse zur Verfügung.
Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.vg-rhein-selz.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der Verbands-gemeindeverwaltung Rhein-Selz ausgewiesenen eMail-Adressen formfreie Nachrichten/ Mitteilungen gesendet werden.
Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen (hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend vorgeschrieben) elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung einer Verwaltung.
Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.
Hierzu bietet Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz über die „virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)“ [ https://www.rlp-service.de ] zwei Möglichkeiten. (Die
virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser
erlaubt einem
beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System
der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz bestimmt sind, gesichert und
nachvollziehbar einzuliefern).
Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.
2. Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS
Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 1. beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
3. Voraussetzungen
Absenderangaben
Für
eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres
Namens und einer zustellfähigen
postalischen Anschrift erforderlich.
Verschlüsselung der Dokumente
Zur
Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese
verschlüsselt an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz senden. Dies
empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen
Daten.
Das
öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur
Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie
unter der nachfolgenden URL http://rlp-middleware.de/dokumente/rlpintermed.cer abrufen.
Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite http://www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm.
Wichtig:
Bitte Prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturekarte erstellte Datei
verarbeiten können.
Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter http://www.seccommerce.de eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.
4. Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
Mit
den unter 1. und 2. beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch
die auf unserer Homepage
veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum
Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns
übersenden.
5. Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, so steht Ihnen Herr Rolf Muders unter der Rufnummer 06133/4901-288 oder per Email zur Verfügung.
6. Hinweise und rechtliche Besonderheiten
Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Tel.: 0180/2000-620
Fax : 06131/605-145
Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS)
Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit:
Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.
Sicherheitshinweise
Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.
Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.
Gewährleistung / Haftung
Die
Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für
eventuell auftretende Schäden an Ihrem
Computersystem übernehmen wir
keine Haftung. Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Datenschutz
Absender
und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang
mit den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen zu behandeln.