⇑ / Heirat und Partnerschaft / Eingetragene Lebenspartnerschaft / Begründung einer Lebenspartnerschaft
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Frau Pia Boos
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Herr Siegfried Engelhard
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Leistungsbeschreibung
Für die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnerinnen oder Partnern gelten in Deutschland die Bestimmungen für die Eheschließung entsprechend.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für alle) am 01.10.2017 ist die Begründung neuer eingetragener Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich. Stattdessen ist eine Eheschließung möglich. Bestehende Partnerschaften bleiben bestehen. Diese können jedoch ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln