⇑ / Landwirtschaft und Umwelt / Tierhaltung / Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Brigitte Kettenbach
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 115
Floor: 1. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Herr Peter Klein
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 113
Floor: 1. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Pit Bull Terrier.
Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.