⇑ / Sanierungsgebiete, Ausgleichsbetrag
Zuständige Mitarbeiter
Frau Kerstin Eller
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Castello"Room Nr.: C 203
Floor: 2. OG
Sant' Ambrogio-Ring 31
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.
Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).