Nachfolgend finden Sie die Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, mit den für SIE zuständigen
Schiedsamtsbezirken:
Edgar Henkel
VG Rhein-Selz
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
Tel.: 06133/4261
Mobil: 0173/6160496
Email:
Sprechstunden:
Nach telefonischer Vereinbarung!
Reinhard Friesenecker
Am Stadtbad 1
55276 Oppenheim
Tel.: 06133/4359
Email:
Sprechstunden:
Nach telefonischer Vereinbarung!
(in der Verbandsgemeindeverwaltung, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim)
ANdrea Hombach
Dr.-Hoffmann-Straße 8
55278 Hahnheim
Mobil: 0160-7579233
Email:
Sprechstunden:
Nach telefonischer Vereinbarung!
(Rathaus, Obere Hauptstraße 3, 55278 Hahnheim)
Uelversheim, Weinolsheim und Wintersheim
Armin Hofmann
Mühlstraße 57
67583 Guntersblum
Tel.: 06249/674097
Email:
Sprechstunden:
Nach telefonischer Vereinbarung!
Status der Schiedsfrauen/Schiedsmänner
Die rheinland-pfälzischen Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte des
Landes. Durch den von ihnen abgelegten Amtseid sind sie zur absoluten Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.
Welche Aufgaben hat der Schiedsmann und in welchen Fällen kann er Ihnen helfen?
Der Schiedsmann steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung.
Der Schiedsmann ist "Schlichter" in nachstehenden Privatklagedelikten (Straftaten), in denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses.
Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, die vermögensrechtlicher Art (z. B. Mietzinsstreitigkeiten,
Schadensersatzansprüche u.a.m., in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sowie in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre können Sie den Schiedsmann bitten, den Streit zu schlichten.
Schlichten ist besser als Richten!
Dies deshalb, weil bei der Schiedsperson keine Partei "gewinnt" oder "verliert", so dass die Wahrscheinlichkeit recht groß ist, dass der Frieden von Dauer ist.
Bei uns sind Sie immer Gewinner, da...
- Ihr Fall schnell bearbeitet wird, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit,
- das Verfahren kostengünstig ist.
Was können Sie erwarten?
Sie sitzen an einem Tisch mit dem zuständigen Schiedsmann und der Person, mit der Sie sich im Streit befinden, und klären die strittige Angelegenheit.
Dies ist auch in den Fällen so, in denen Sie mit denen, mit denen Sie sich in Streit befinden, nicht mehr reden können. Denn die rheinland-pfälzische Schiedsamtsordnung schreibt zumindest in Strafsachen das persönliche Erscheinen der Parteien vor und gibt im Falle der Nichtbefolgung den Schiedspersonen die Möglichkeit, ein
Ordnungsgeld zu verhängen.
In einem mit Einfühlungsvermögen geführten Gespräch mit den sich Streitenden wird der Schiedsmann als "neutrale Person", die durch den von ihr abgelegten Eid zur absoluten Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet ist, versuchen, den Streit beizulegen und zwischen den "Parteien" einen Vergleich zu schließen.
Für den Fall, dass dies trotz aller Bemühungen nicht gelingen sollte, haben Sie immer noch die Möglichkeit,
gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Sie haben allerdings nachweislich eine Erfolgsquote von mehr als 50% und ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich zerstrittenen Parteien erfahrungsgemäß zu einer höheren Zufriedenheit als eine Entscheidung durch ein Gerichtsurteil.
Wissenswertes über die Aufgaben der Schiedsämter und Schiedsstellen: