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Zuständige Mitarbeiter
Frau Pia Boos
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude GuntersblumRoom Nr.: G 4
Floor: EG
Alsheimer Straße 29
67583 Guntersblum

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Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Herr Siegfried Engelhard
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Gebäude: Dienstgebäude GuntersblumRoom Nr.: G 3
Floor: EG
Alsheimer Straße 29
67583 Guntersblum

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Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Frau Ulrike Schindel
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Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 117-118
Floor: 1. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

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Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Abstammungsurkunde wurde zum 1.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags festgestellt werden.
Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.
Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.