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Zuständige Mitarbeiter
Frau Kerstin Eifinger
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 2
Floor: EG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Frau Miriam Friedrich
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 2
Floor: EG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Frau Doreen Heutling
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 2
Floor: EG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Frau Natalia Kantz
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude GuntersblumRoom Nr.: G 5
Floor: EG
Alsheimer Straße 29
67583 Guntersblum

Postadresse
Sant-Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim


Frau Mona Kleefeld
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 2
Floor: EG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Frau Ann-Kathrin Sigmund
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude RondoRoom Nr.: R 2
Floor: EG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant-Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim


Frau Dana Stavenow
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude GuntersblumRoom Nr.: G 6
Floor: EG
Alsheimer Straße
67583 Guntersblum

Postadresse
Sant-Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim


Frau Yvonne Sürmelisoy
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 2
Floor: EG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Einen Fund oder Verlust können Sie mit dem Formular Fundbüro mitteilen.