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Zuständige Mitarbeiter
Herr Ulrich Appelshäuser
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Castello"Room Nr.: C 303-304
Floor: 3. OG
Sant' Ambrogio-Ring 31
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Frau Beate Leuchtweis
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Castello"Room Nr.: C 306
Floor: 3. OG
Sant' Ambrogio-Ring 31
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Herr Dieter Radu
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Castello"Room Nr.: C 306
Floor: 3. OG
Sant' Ambrogio-Ring 31
55276 Oppenheim

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Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Grob unterteilen lassen sich die Ordnungswidrigkeiten, für die die Kommunen in Rheinland-Pfalz zuständig sind wie folgt:
- Allgemeine Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Verstöße nach dem Gaststättengesetz, der Landesbauordnung, dem Immissionsschutzgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Meldegesetz, dem Personalausweisgesetz, dem Landeshundegesetz, den Ortssatzungen u.s.w.
- Ruhender Verkehr (Halte- und Parkverstöße), Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung
- Fließender Verkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen)
Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Umfangreiche Informationen zum Themenkomplex "Ordnungswidrigkeiten" erhalten sie --> hier