⇑ / Wohnungsbauförderung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Christina Blum
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 107
Floor: 1. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Frau Annette Steinfurth
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 100
Floor: 1. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 1. September 2006 ("Föderalismusreform") ist die soziale Wohnraumförderung in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder übergegangen. Soweit das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) des Bundes nicht durch landesrechtliche Regelungen ersetzt wird, bleibt es weiterhin gültig.
In Rheinland-Pfalz gilt zwischenzeitlich das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFg) vom 22.11.2013.
Umfangreiche Auskunft über aktuelle Förderprogramme von Bund und Ländern sowie Finanzierungsmöglichkeiten erhalten sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Förderdatenbank)
Siehe auch:
- Wohnraumförderung - Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau
- Wohnraumförderung - Modernisierung von Wohnraum
Allgemeine Informationen zur Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz: http://www.isb.rlp.de
Auskünfte erteilen auch die örtlichen Kommunalverwaltungen.
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung