⇑ / Abwassergebühr
Zuständige Mitarbeiter
Frau Carmen Bucher
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 209-210
Floor: 2. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

Details

Herr Andreas Grandpierre
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 209-210
Floor: 2. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

Details

Frau Andrea Knappek
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 208
Floor: 2. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

Details

Frau Natascha Kohn
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 208
Floor: 2. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

Details

Frau Ramona Talaska
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 209-210
Floor: 2. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Auskünfte erhalten Sie bei der für die Abwasserbeseitigung an Ihrem Wohnort zuständigen Stelle.
Das kann sein:
- ein Abwasserzweckverband
- die Stadt- / Gemeinde- / Verbandsgemeindewerke
- die Stadt- / Gemeinde- / Verbandsgemeindeverwaltung