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Zuständige Mitarbeiter
Frau Brigitte Kettenbach
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 115
Floor: 1. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
- die zuständige kommunale Ordnungsbehörde verständigen oder
- sich in akuten Fällen an die Polizei wenden.
Rechtsgrundlage
- Landes-Immissionsschutzgesetz
- (Bitte rote Sachbereiche anklicken) Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes - Anlage 2: Bußgeldkatalog – Abschnitt B – Einzelne
- § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung -32. BImSchV-
- Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes - Anlage 1: Bußgeldkatalog Abschnitt A - Allgemeiner Teil
- § 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (Unzulässiger Lärm)
Was sollte ich noch wissen?
Alle lärmerzeugenden Werkzeuge, Geräte und Maschinen dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztags sowie an Werktagen (Mo. bis Sa.) von 20:00-7:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr nicht benutzt werden. Dies gilt nicht für Gewerbebetriebe.
Darüber hinaus dürfen besonders laute motorbetriebene Gartengeräte (z.B. Rasenmäher, Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler) in den Zeiten zwischen 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.
Die Mittagsruhe ist darüber hinaus nicht gesetzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (z.B. im Mietvertrag) oder durch eine Gemeindesatzung oder Verordnung festgelegt sein.