⇑ / Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Jutta Honik
Besucheradresse
Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 114
Floor: 1. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

Postadresse
Sant' Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- §§ 41, 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein. Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)