⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Genehmigungen/Bescheinigungen / Öffentliche Vergabe Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder offenem Verfahren abgeben
Zuständige Mitarbeiter
Herr Jannik Manz
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Gebäude: Dienstgebäude "Rondo"Room Nr.: R 311
Floor: 3. OG
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim

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Sant-Ambrogio-Ring 3355276 Oppenheim

Details

Herr Rolf Muders
Tel.: 06133 4901-288
Fax: 06133 4901-201
Webseite: https://www.vg-rhein-selz.de
E-Mail:
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die die gewünschten Leistungen anbieten, Angebote abgeben. Dies gilt auch für das offene Verfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den EU-Schwellenwert überschreitet.
Der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) gibt die Ausschreibungen über spezielle Ausschreibungsmedien bekannt.
Verfahrensablauf
Die Vergabestelle veröffentlicht die Ausschreibung in Ausschreibungsmedien, insbesondere auf einer eVergabeplattform.
Die Vergabestelle darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen.
Sie erteilt den Zuschlag für gewöhnlich schriftlich. Er gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss.
Bei der Erstellung eines Angebots müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:
- die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins (Angebots- oder Bewerbungsfrist),
- die vollständige Eintragung der geforderten Preise sowie
- die vom Auftraggeber lückenlos geforderten Erklärungen und Nachweise.
Außerdem müssen Sie gewährleisten, dass Sie keine Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen haben.
Gibt die Vergabestelle die Verwendung der eVergabeplattform (z. B. Vergabemarktplatz RLP) vor, ist diese zu verwenden. Die Einreichung von Unterlagen in Papierform ist dann nicht zulässig.
Die ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen (Angebot oder Bewerbung) senden Sie innerhalb der Angebots- oder Bewerbungsfrist an die Vergabestelle. Bei elektronischer Rücksendung werden die Unterlagen verschlüsselt übermittelt.
Die Vergabestelle prüft die ordnungs- und fristgemäß eingegangenen Angebote nach folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit
- fachliche Richtigkeit und
- rechnerische Richtigkeit
Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.
Voraussetzungen
Ihr Angebot muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in den Ausschreibungsunterlagen jeweils beschrieben sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Die Vergabestelle gibt in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.
Bearbeitungsdauer
Die Vergabestelle muss im Vergabeverfahren Zuschlags- und Bindefristen beachten. Sie bemisst die Zuschlagsfrist in der Regel so kurz wie möglich. Bei EU-weiten Verfahren darf der Zuschlag erst nach Ablauf der Vorabinformationsfrist erfolgen.
Rechtsgrundlage
Nationale Vergaberecht