Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist für Eltern von Schülerinnen und Schülern, die folgende Schulen besuchen, der richtige Ansprechpartner:
- Falkenberg-Grundschule Dienheim
- Grundschule "Am Gartenfeld" Dolgesheim
- Carl-Küstner Grundschule Guntersblum
- Grundschule "Am Selzbogen" Hahnheim-Selzen
- Grundschule Mommenheim
- Grundschule Nierstein
- Grundschule "Am Gautor" Oppenheim
- Grundschule "Am Goldbach" Undenheim
In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit der entgeltlichen und der unentgeltlichen Schulbuchausleihe:
Eine Ausleihe der zu beschaffenden Lernmittel gegen Ausleihgebühr ist
für alle Eltern möglich. Sie benötigen hierfür lediglich ein
Benutzerkonto sowie individuelle Zugangskennung. Ein Benutzerkonto
können Sie auf der Internetseite der Schulbuchausleihe Rheinland-Pfalz
unter www.lmf-online.rlp.de anlegen. Die Zugangskennung erhalten
Sie fristgerecht zum Beginn des Anmeldezeitraums in Form eines
Elternbriefes von der entsprechenden Grundschule.
Sollten Sie
Hilfe bei der Registrierung benötigen oder Ihnen kein Internet-Zugang
zur Verfügung stehen, können Sie sich gerne an die o.g. Ansprechpartner
der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz wenden.
Die Schulen verteilen zu Beginn des 2. Schulhalbjahres den „Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit“.
Ob
Sie im Rahmen der Gewährung von Lernmittelfreiheit Anspruch auf
unentgeltliche Schulbuchausleihe haben, hängt vom Einkommen des
Haushaltes ab, in dem der Schüler / die Schülerin lebt. Die
entsprechenden Vorschriften und Einkommensgrenzen entnehmen Sie bitte
dem Merkblatt, das dem Antrag beigefügt ist.
Den vollständig
ausgefüllten Antrag nebst Einkommensnachweisen des jeweilig angegebenen
Kalenderjahres geben Sie bitte bis 15. März eines jeden Jahres bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz ab. Sie erhalten von uns innerhalb
einer angemessenen Frist Nachricht, ob Ihr Antrag genehmigt wurde. Ist
dies der Fall, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Ein Schulbuchpaket
wird automatisch vorbereitet und Sie erhalten über die Grundschule eine
Mitteilung über die Ausgabe.
Sollte Ihr Antrag nicht genehmigt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilzunehmen.
Weitere Informationen zur Schulbuchausleihe finden Sie unter www.lmf-online.rlp.de.
Grundsätzlich sind die rückgabepflichtigen Schulbücher des laufenden
Schuljahres in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien an den Schulträger
zurückzugeben. Die Ausgabe der neuen Bücher für das kommende Schuljahr erfolgt in der
Regel in der letzten Woche der Sommerferien.
Sowohl die Rückgabe als auch die Ausgabe der Schulbücher findet in den
Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz in Oppenheim statt.
Bezüglich der
genauen Rückgabe- und Ausgabezeiten werden Sie durch einen Elternbrief, den die
Grundschulen verteilen, rechtzeitig informiert.