Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz betreibt seit den 1970er Jahren das Hallenbad in Oppenheim. Der bauliche Zustand des Gebäudes, insbesondere der Zustand der Dachkonstruktion, lässt einen weiteren Betrieb in diesem Gebäude nicht mehr zu.
Die Verbandsgemeinde ist bestrebt, möglichst zeitnah einen Ersatzneubau zu erstellen. Aktuell ist allerdings unklar, wie lange die Planung des Neubaus, die bauliche Umsetzung und insbesondere die Sicherstellung der Finanzierung dauern werden.
Beschlusslage des Verbandsgemeinderates
Der Verbandsgemeinderat hat nach Vorlage diverser Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen eine Sanierung des Hallenbades abgelehnt und den Weg für einen Neubau geebnet. Eine endgültige Entscheidung, wie dieser Neubau gestaltet werden soll macht der Verbandsgemeinderat, nicht nur von der Finanzierbarkeit des Projektes, sondern auch davon abhängig, welche Haltung und Mitwirkungsbereitschaft die Bevölkerung zu diesem Projekt einnimmt. In den vergangenen Wochen haben Einwohnerversammlungen in Guntersblum, Hahnheim und Oppenheim stattgefunden, in denen die aktuelle Sachlage mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert wurde. Der Verbandsgemeinderat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen, ob eine Kooperation mit dem Schwimmverein Gimbsheim
denkbar wäre. Untersucht werden soll, ob das dortige Freibad durch eine Traglufthalle ganzjährig genutzt werden könnte.Damit könnte die Zeit bis zur Fertigstellung eines Neubaus in Oppenheim überbrückt werden.
Uns ist die Meinung unserer Bürgerinnen und Bürger zum Neubau eines Hallenbades wichtig. Aber auch die grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung jedes Einzelnen an diesem Projekt ist für uns von großem Interesse. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, uns die nachfolgenden stehenden Fragen zu beantworten. An der Umfrage können Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, teilnehmen. Die Teilnahme ist völlig freiwillig und entfaltet für alle Teilnehmenden keinerlei rechtliche Verpflichtung. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz am Ende des Fragebogens. Die Nennung von Name und Adresse ist notwendig und soll verhindern, dass durch eine Person mehrfach an der Umfrage teilgenommen wird. Beachten Sie deshalb bitte, dass anonym abgegebene Antworten keine Berücksichtigung finden können. Teilnahmeschluss ist der 24.12.2020. Sie haben die Möglichkeit auch an einer Online- Umfrage teilzunehmen, die inhaltlich identisch mit den nachfolgend gestellten Fragen, datenschutzrechtlichen Einwilligungen und Hinweisen ist.