Hände zweier Ehepartner mit Ehering und Brautstrauß

Ehefähigkeitszeugnis

Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r im Ausland die Ehe schließen möchten, müssen Sie dort ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.

Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.

Für die Ausstellung dieses Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt zuständig, an dem Sie Ihren Wohnsitz haben, bzw. zuletzt hatten, sofern Sie zwischenzeitlich ins Ausland verzogen sind.

Sollten Sie noch nie in Deutschland wohnhaft gewesen sein, so ist das Standesamt I in  Berlin für Sie zuständig.

Für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen die benötigten Unterlagen nennen können.

Den Antrag finden Sie hier: