drei Boulekugeln nebeneinander auf einer Aschebahn

Sportstätten

Sportstätten

Den Nutzern der verbandsgemeindeeigenen Sportstätten wird ab sofort ein zusätzlicher Service geboten: die jeweils gültigen Wochenbelegungspläne können hier eingesehen werden.

In den Wochenbelegungsplänen sind die regelmäßigen Nutzer der Sportstätte aufgeführt.

Sofern Sie mit Ihrem Verein eine zusätzliche Sportanlagen-Nutzung planen, bitten wir Sie, sich zunächst mit dem laut Wochenbelegungsplan berechtigten Nutzer abzustimmen. Sodann bitten wir die Nutzung per Mail beim Ansprechpartner der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zu beantragen. In den Ferienzeiten ist eine Absprache unter den Vereinen nicht erforderlich; hier kann die entsprechende Antragsstellung - mindestens vier Wochen vor Ferienbeginn - direkt bei uns erfolgen.