Hände zweier Ehepartner mit Ehering und Brautstrauß

Geburt

Geburt

Zur Geburt Ihres Kindes gratulieren wir ganz herzlich und wünschen viel Freude mit dem kleinen Erdenbürger.

Sofern Ihr Kind im Krankenhaus zur Welt gekommen ist, müssen Sie sich mit dem Standesamt an diesem Ort in Verbindung setzen; dieses ist für die Beurkundung und die Ausstellung der Geburtsurkunden zuständig.

Wenn Ihr Kind zu Hause, in unserem Verbandsgemeindegebiet, auf die Welt gekommen ist, müssen Sie die Geburt innerhalb einer Woche bei uns anzeigen. Die entsprechenden Formulare, welche von beiden Elternteilen unterschrieben werden müssen, finden Sie hier:

Diese beiden Formulare lassen Sie uns bitte, zusammen mit der Bescheinigung der Hebamme und Ihren Ausweisen, vorab per Mail unter standesamt@vg-rhein-selz.de zukommen.

Weiterhin benötigen wir bei verheirateten Eltern die Eheurkunde; bei unverheirateten Eltern benötigen wir deren Geburtsurkunden und die Anerkennung der Vaterschaft (mit Zustimmungserklärung der Mutter), sofern diese pränatal erfolgte.

Weitere Unterlagen, die evtl. erforderlich sind, werden wir Ihnen sodann nennen; insbesondere wenn eine ausländische Beteiligung vorliegt.