Hände zweier Ehepartner mit Ehering und Brautstrauß

Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft muss persönlich bei uns auf dem Standesamt erklärt werden. Hierzu ist die Vorlage eines Identitätsnachweises erforderlich und eine Gebühr in Höhe von 30,- € (Stand Sep.2025) zu entrichten.

Hilfreich ist es, wenn Sie den Taufort angeben können.

Gerne dürfen Sie zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei uns vorsprechen, oder telefonisch einen Termin zur Vorsprache mit uns vereinbaren.