Jugendfischereischein Neuausstellung (unter 16 Jahre)

  • Leistungsbeschreibung

    Ausstellung / Verlängerung des Jugendfischereischeins

  • Welche Unterlagen werden benötigt?


    Leistungsbeschreibung Jugendfischereischein

    • Ausstellung Jugendfischereischein


    Unterlagen

    • persönliche Anwesenheit des Kindes dessen/deren Schein erstellt wird
    • persönliche Anwesenheit eines Vormundes 
    • aktuelles Passbild (bei neu Ausstellung)


    weitere Informationen

    • Ein Jugendfischereischein ist max. ein Kalenderjahr gültig und läuft immer zum 31.Dez. des aktuellen Jahres ab.
    • Der Jugendfischereischein wird am Termin direkt Angefertigt und Ausgehändigt
    • Ein Jugendfischereischein kann nur bis zu dem 15. Lebensjahr Ausgestellt werden
    • Ab dem Jahr, in dem das 16. Lebensjahr erreicht wird, ist zur Ausstellung des Fischereischeins eine Prüfung abzulegen.


    Welche Gebühren fallen an?


    Jahresfischereischein16,90€
    Jahresfischereischein ermäßigt mit Nachweis (siehe unten)14,00€
    5-Jahresfischereischein55,00€
    5-Jahresfischereischein ermäßigt mit Nachweis (siehe unten)45,50€
    Jugendfischereischein7,60€
    Sonderfischereischein12,20€
    Zweitausfertigung4,00€


    § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und Nr. 4 a Landesverordnung der Fischereiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) und Fischereiabgabe (neue Fassung 08.10.2024)

    Zu den ermäßigten Fischereischeinen zählen u.a. Personen:

    • Schülerinnen und Schüler
    • Auszubildende
    • Studierende
    • Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes
    • Menschen mit Behinderungen
    • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
    • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz



Zuständige Abteilungen