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Jugend-/Fischereischein Verlängerung
Leistungsbeschreibung
Verlängerung Fischereischein
Welche Unterlagen werden benötigt?
Leistungsbeschreibung
- Verlängerung Jugendfischereischein
- Verlängerung Fischereischein
Eine Verlängerung kann nur getätigt werden wenn:
- Der Fischereischein im letzten Jahr abgelaufen ist
- Der Fischereischein min. eine Spalte für eine Verlängerung frei hat
- Der Fischereischein noch intakt ist (nicht zerrissen, Bild noch vorhanden etc.)
Unterlagen
- Persönliche Anwesenheit der Person dessen/deren Fischereischein verlängert wird
oder eine Vertretung mit Vollmacht - ein Vormund des/ der Minderjährigen dessen/deren Jugendfischereischein verlängert wird
- Ausweisdokument der anwesenden Person (Personalausweis/Reisepass)
- alten Fischereischein/Jugendfischereischein
weitere Informationen
- Ein Jugendfischereischein ist max. ein Kalenderjahr gültig und läuft immer zum 31.Dez. des aktuellen Jahres ab.
- Der Jugendfischereischein wird am Termin direkt verlängert und ausgehändigt
- Ein Fischereischein wird auf 1 oder 5 Kalenderjahre ausgestellt und läuft immer zum 31.12.20XX ab.
- Das aktuelle Jahr wird immer als erstes Jahr gerechnet
- Der Fischereischein wird am Termin direkt verlängert und ausgehändigt
- Die Gebühr wird am Termin entrichtet
Welche Gebühren fallen an?Jahresfischereischein 16,90€ Jahresfischereischein ermäßigt mit Nachweis (siehe unten) 14,00€ 5-Jahresfischereischein 55,00€ 5-Jahresfischereischein ermäßigt mit Nachweis (siehe unten) 45,50€ Jugendfischereischein 7,60€ Sonderfischereischein 12,20€ Zweitausfertigung 4,00€ § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und Nr. 4 a Landesverordnung der Fischereiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) und Fischereiabgabe (neue Fassung 08.10.2024)
Zu den ermäßigten Fischereischeinen zählen u.a. Personen:
- Schülerinnen und Schüler
- Auszubildende
- Studierende
- Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes
- Menschen mit Behinderungen
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz