Ausweisdokumente (Allgemein)

  • Leistungsbeschreibung

    Ausstellung/Beantragung eines Ausweisdokumentes

    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Reisepass
    • Express Reisepass

    Sie können bei Bedarf mehrere Ausweise (z.B. Personalausweis, Reisepass und/oder vorläufigen Personalausweis) in einem Termin zusammen beantragen.

    Sie können den Termin mit 2 Personen wahrnehmen, wenn insgesamt nicht mehr als 3 Ausweise erstellt werden,

    oder es sich um maximal 2 Personalausweise und 2 Reisepässe handelt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Leistungsbeschreibung

    Ausstellung/Beantragung eines Ausweisdokumentes

    • Namensänderung
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Reisepass
    • Express Reisepass
    • Kinderreisepass
    • Aktualisierung/Verlängerung Kinderreisepass

    Personalausweise und Reisepässe können nicht verlängert werden. Diese werden immer neu beantragt.

    Sie können bei Bedarf mehrere Ausweise (z.B. Personalausweis, Reisepass und/oder vorläufigen Personalausweis) in einem Termin zusammen beantragen.

    Sie können den Termin mit 2 Personen wahrnehmen, wenn insgesamt nicht mehr als 3 Ausweise erstellt werden,

    oder es sich um maximal 2 Personalausweise und 2 Reisepässe handelt.

    Bitte messen Sie Ihre Körpergröße vor dem Termin nach. Dies können Sie auch im Eingangsbereich des Bürgerbüro´s machen. 

    Fragen Sie diesbezüglich gerne an der Information nach.


    Für die Ausstellung eines Ausweises benötigen wir folgende Unterlagen:

    • persönliche Anwesenheit der Person
    • ein aktuelles/das letzte gültige Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass/Kinderreisepass) oder die Geburtsurkunde im Original
    • Biometrische Passbilder (diese dürfen max. 6 Monate alt sein)


    Bei einem Ausweis für Kinder/Minderjährigen (Personalausweis unter 16 Jahre / Reisepass unter 18 Jahre)

    • Anwesenheit beider Vormünder
      oder Anwesenheit eines Vormundes & die Vollmacht + Ausweiskopie des nicht anwesenden Vormundes
    • Unterlagen des alleinigen Sorgerechts 


    Bei einer Namensänderung muss zudem Vorgelegt werden:

    • Offizieller Nachweis der Namensänderung (Urkunde Standesamt/Hochzeitsurkunde) 

    Ein Ausweisdokument kann bei einer Namensänderung nicht abgeändert werden.

    Dieses muss immer auf dem aktuellen Namen neu beantragt werden.

    Ein vorläufiger Ausweis kann erst nach vollzogener Namensänderung beantragt und ausgestellt werden.


    Ein Kinderreisepass kann nur vor dem 12. Lebensjahr ausgestellt werden.

    Kinderreisepässe, sowie deren Verlängerungen/Aktualisierungen sind seit dem Jahr 2021 max.1 Jahr gültig

    Eine Aktualisierung/Verlängerung kann nur getätigt werden, wenn:

    • Der Ausweis noch gültig ist (min. 1 Tag vor Ablaufdatum)
    • Noch nicht aktualisiert/verlängert wurde

    Weitere Informationen


    Gebühren und Dauer der Gültigkeit

    Personalausweis unter 24 Jahren 22,80€ (6 Jahre gültig)

    Personalausweis über 24 Jahre 37,00€ (10 Jahre gültig) 

    vorläufiger Personalausweis: 10,00€ (3 Monate gültig)

    Reisepass unter 24 Jahren 37,50€ (6 Jahre gültig)

    Reisepass über 24 Jahre 70€ (10 Jahre gültig)

    Express Reisepass: +32,00€ Aufschlag 


    Dauer der Produktion und Rücklieferung

    Personalausweis: 3-4 Wochen

    vorläufiger Personalausweis: Anfertigung und Ausstellung am Termin

    Reisepass: ca. 8 Wochen, je nach Aufkommen kann sich die Lieferzeit ändern

    Express Reisepass: 5 Werktage

  • Bearbeitungsdauer

    Dauer der Produktion und Rücklieferung:

    Personalausweis: 2-4 Wochen

    vorläufiger Personalauseis: Anfertigung und Ausstellung am Termin

    Reisepass: 3-6 Wochen

    Express Reisepass: 5 Werktage

    Kinderreisepass: Anfertigung und Ausstellung am Termin

    Aktualisierung/Verlängerung Kinderreisepass:  Anfertigung und Ausstellung am Termin


  • Bemerkungen

    Ausweispflicht


    Jede/r Deutsche ab dem 16. Lebensjahr ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Personalausweisgesetz). Dies gilt nur, wenn man keinen gültigen Reisepass (E-Pass) hat.


    Achtung:


    Doppelstaatler/innen (die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben) müssen sich in Deutschland mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument ausweisen können.


    Nach dem Passgesetz kann jede/r Deutsche einen Reisepass (E-Pass) beantragen - unabhängig vom Alter (also auch Kinder, wenn der Ausweis für eine Reise in Länder notwendig ist, die keine Kinderausweise anerkennen).


    Sie können folgende Ausweisdokumente in Ihrer Verwaltung beantragen:

    • Personalausweis (Bundespersonalausweis)
    • Reisepass (E-Pass) - Auch als Express- oder 48-Seiten Pass

    Diese Ausweisdokumente werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Herstellung und Übersendung der fertigen Ausweisdokumente dauert ca. 3 ? 4 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit bei der Antragstellung.


    Außerdem können Sie in Ihrer Verwaltung folgende Pässe und Ausweise beantragen, die dort direkt gefertigt werden.

    • Kinderreisepass
    • Vorläufiger Personalausweis
    • Vorläufiger Reisepass (Maschinenlesbar)
      Bitte informieren Sie sich in jedem Fall über die Einreisebestimmungen des Landes, in das Sie einreisen möchten 

    Sie müssen die Ausweise persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Der Bundespersonalausweis kann auch in Ausnahmefällen am Nebenwohnsitz beantragt werden, wenn die Person in absehbarer Zeit nicht zum Hauptwohnsitz kommt.


    Wenn Sie bereits ein Ausweisdokument besitzen und sich keine Änderungen ergeben haben, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Identitätsnachweis (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass)
    • Ein aktuelles Lichtbild

    Grundsätzlich ist Ihr persönliches Erscheinen nach § 4 LPauswG erforderlich. Ausnahmen sind möglich, dann benötigen Sie:

    • Ärztliches Attest
    • Vollmacht
    • Ausweis des Bevollmächtigten
    • Ihre Unterschrift

    Sie können Ihren neuen Personalausweis unter Abgabe des alten Ausweisdokuments in Ihrer Verwaltung abholen.

    Wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihren Ausweis persönlich abzuholen, können Sie sich bei der Abholung auch durch eine bevollmächtigte Person (Schriftliche Vollmacht) vertreten lassen. Denken Sie bitte daran, dass diese sich ausweisen muss und Sie das alte Ausweisdokument mitbringen müssen.


    Lichtbild


    Wie muss Ihr "Passbild" beschaffen sein?

    • aktuell ("Original" und Bild müssen noch identisch sein.)
    • Maße: 35 x 45 mm
    • Kontrastreich, sehr gute Fotoqualität, gute Auflösung bei Digitalkameras
    • Der Hintergrund muss hell und einfarbig sein
    • Keine Uniform
    • Keine Kopfbedeckung (Ausnahme: aus religiösen Gründen, z.B. Bürger/innen muslimischen Glaubens, Ordensschwestern)
    • Bei Kindern (generell ist keine Kopfbedeckung zugelassen; es darf keine weitere Person abgebildet sein!)


    Ausweis,Pass

    Kinderreisepass

    Personalausweis

    E-Pass

    Express-Reisepass

    Verlust von Ausweispapieren

     


Zuständige Abteilungen