Wahlzettel mit Spielsteinen in schwarz, rot und gold

Wahl VG-BürgermeisterIn 2022

Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters

Am Sonntag, den 13.03.2022 findet die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Rhein-Selz statt. Eine mögliche Stichwahl wurde auf den 27.03.2022 terminiert.

Stimmberechtigt sind nach § 1 Abs. 1 KWG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Tag der Stimmabgabe

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und
  3. nicht nach § 2 KWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, d.h. infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
  • Wahlvorschläge / Kandidatinnen und Kandidaten

  • Briefwahlbüro der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

    Das Briefwahlbüro der Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist ab Donnerstag, den 17.02.2022 zu folgenden Zeiten geöffnet:

    Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Mittwoch: zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag: zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr

    Sie finden das Briefwahlbüro auf der Rückseite des Verwaltungsgebäudes "Rondo", Sant´ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim.

    Sie haben die Möglichkeit - zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Briefwahlbüros - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

    Wir weisen jedoch bereits jetzt darauf hin, dass es aufgrund von Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie sowie der zu erwartenden hohen Briefwahlquote zu deutlich längeren Wartezeiten als gewohnt kommen kann.

    In diesem Zusammenhang empfehlen wir, von einer Vorsprache im Briefwahlbüro abzusehen und die Briefwahl kontaktlos entweder schriftlich, online, per Fax oder per E-Mail zu beantragen.

    Die Beantragung kann hierbei folgendermaßen erfolgen:

    1. schriftlich  - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeinde Rhein-Selz
    2. online, über den Dienst "Oliwa", über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code (möglich vom 17.02.2022 - 09.03.2022, 24:00 Uhr, da die Wahlunterlagen postalisch rechtzeitig vor der Wahl zugestellt werden müssen),
    3. online über den Dienst "OIiwa" unter "Briefwahl online beantragen"
    4. per Fax an 06133 / 4901 201
    5. durch eine einfache E-Mail an die Verbandsgemeinde Rhein-Selz an die E-Mail-Adresse wahlen@vg-rhein-selz.de.

    Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

    Bei persönlicher Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung und / oder gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!

    Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Adresse genau anzugeben.

    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten roten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz schicken oder unmittelbar in die beiden Briefkäste am Verwaltungsgebäude einwerfen. Versenden Sie den Brief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tag der Wahl bis spätestens 18 Uhr direkt beim zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

  • Bekanntmachungen

  • Kontakt

    Bei allgemeinen Rückfragen können Sie sich telefonisch unter den Durchwahlen 06133 / 4901 - 283, -225 oder -380 oder unter der E-Mail-Adresse wahlen@vg-rhein-selz.de an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden.