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Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel
- nicht bereits verheiratet sind,
- geschäftsfähig sind,
- volljährig sind.
Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.
Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rhein-Selz- Ehefähigkeitszeugnis
- Ehefähigkeitszeugnis (PDF)
Antrag auf Ausstellung
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Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Pia Boos
- Frau Catrin OhnsorgStandesbeamtin
- Frau Nadine PfliegerStandesbeamtin
- Frau Annette StrubStandesbeamtin