Fischereischein beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, brauchen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie beantragen.

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rhein-Selz

    Benötigte Unterlagen:

    - Ausweis / Reisepass

    - ein Passbild (muss nicht biometrisch sein)

    - Zeugnis der Fischereiprüfung oder vorherig ausgestellter, blauer Fischereischein als Nachweis


    Welche Gebühren fallen an?


    Jahresfischereischein 16,90€
    Jahresfischereischein ermäßigt mit Nachweis (siehe unten) 14,00€
    5-Jahresfischereischein 55,00€
    5-Jahresfischereischein ermäßigt mit Nachweis (siehe unten) 45,50€
    Jugendfischereischein 7,60€
    Sonderfischereischein 12,20€
    Zweitausfertigung 4,00€


    § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und Nr. 4 a Landesverordnung der Fischereiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) und Fischereiabgabe (neue Fassung 08.10.2024)

    Zu den ermäßigten Fischereischeinen zählen u.a. Personen:

    • Schülerinnen und Schüler
    • Auszubildende
    • Studierende
    • Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes
    • Menschen mit Behinderungen
    • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
    • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer  inklusive eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Einweisung 
    • Passbild
    • Ausweisdokument
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare