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Einen neuen Namen bescheinigen lassen
Leistungsbeschreibung
Sie können aus verschiedenen Gründen einen neuen Vor- oder Nachnamen annehmen, zum Beispiel:
- Sie heiraten oder lassen sich scheiden.
- Sie haben nach dem Selbstbestimmungsgesetz einen geänderten Geschlechtseintrag mit einem neuen Vornamen.
- Sie haben nach dem Minderheiten-Namensänderungsgesetz einen übersetzten oder in der Schreibweise angeglichenen Namen.
- Sie haben nach dem Bundesvertriebenengesetz Bestandteile Ihres Namens abgelegt, zum Beispiel die weibliche Form.
- Sie haben nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach deutschem Recht Vor- und Familiennamen gebildet beziehungsweise fremde Namensbestandteile abgelegt, zum Beispiel Mittelnamen, Vatersnamen oder Zwischennamen.
Sie können eine Bescheinigung über den neuen Namen bei Ihrem zuständigen Standesamt erhalten. Das Standesamt bescheinigt Ihnen auf Wunsch auch einen geänderten Geschlechtseintrag.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Einen neuen Namen bescheinigen lassen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Einen neuen Namen bescheinigen lassen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an ihr zuständiges Standesamt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Pia Boos
- Frau Catrin OhnsorgStandesbeamtin
- Frau Nadine PfliegerStandesbeamtin
- Frau Annette StrubStandesbeamtin