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Grundschulen

Lüftungsanlagen in Grundschulen

Pressemitteilung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Mit großer Freude haben Bürgermeister Klaus Penzer, die Beigeordnete für Schulen Jutta Hoff und die Baubeigeordnete Gabriele Wagner den Eingang der Zuwendungsbescheide des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entgegengenommen.

Nachdem vom Bund ein Förderprogramm für Räumlichkeiten, die auch auf normalem Weg gelüftet werden können, angeboten wurde, haben wir Förderanträge stellen können.

Bevor dies möglich war, musste seitens eines Planungsbüros eine Kostenermittlung vorgenommen werden. Die Ausstattung unserer Grundschulen mit stationären raumtechnischen Anlagen wurde mit einem Volumen in Höhe von 3.066.910 Euro geschätzt.

Darauf gründend ergingen nun die Förderbescheide für die Grundschulen in Dienheim, Dolgesheim, Guntersblum, Hahnheim-Selzen, Mommenheim, Nierstein und Oppenheim mit einem Gesamtfördervolumen von 2.452.500 €.

Insgesamt werden somit 94 Räume in den sieben Schulen lüftungstechnisch ausgestattet.

Die Grundschule in Undenheim ist in diesem Förderprogramm nicht berücksichtigt, da es sich hier um einen Neubau handelt, der ohnehin mit Lüftungsanlagen ausgestattet wird.

Nunmehr muss nun eine europaweite Ausschreibung für ein geeignetes Planungsbüro starten, welches die Leistungsverzeichnisse erstellen wird und die Ausschreibung der umfangreichen Arbeiten vornehmen kann.

Anschließend erfolgen die Auftragsvergaben und der Einbau in unseren Grundschulen.

"Wir hoffen, dass wir im Laufe des Frühjahres konkrete Aussagen zum Umsetzungszeitraum machen können", so die Verantworlichen der VG-Verwaltung.

"Diese gewaltigen Investitionen sind ein wichtiger Baustein zur Erhöhung der Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder, der Lehrerinnen und Lehrer und deren Mitarbeitenden in den Schulen", ist sich Jutta Hoff sicher. Wie lange die Corona-Lage noch anhält und ob es auch zukünftig pandemische Lagen geben wird, wisse niemand.

Dass das Prozedere einen solch langen zeitlichen Vorlauf erfordert und die Umsetzung auch nicht von heute auf morgen erfolgen kann, ist den rechtlichen und formalen Vorschriften geschuldet.


Gez.
Jutta Hoff
Beigeordnete