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Informationen zur Schankerlaubnis

Informationen zur Schankerlaubnis

Sehr geehrte Veranstalterinnen und Veranstalter,

planen Sie in nächster Zeit eine Veranstaltung, wie zum Beispiel ein Vereinsfest, ein Hoffest, ein Konzert, ein Gemeindefest oder ähnliches, dann ist Ihnen sicherlich die Thematik aus den Medien der letzten Wochen bekannt.

Die aktuelle Berichterstattung zu den Genehmigungsverfahren hat zu großer Verunsicherung auf allen Seiten geführt.

Sofern Sie bei Ihrer geplanten Veranstaltung alkoholische Getränke anbieten und / oder Tonwiedergabegeräte (Musik abspielen, etc.) nutzen möchten, bedarf es, der so genannten Schankerlaubnis nach dem Gaststättengesetz bzw. einer Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimissionsschutzgesetz.

Beides können Sie mit dem Antrag für Veranstaltungen, den Sie auf unserer Internet Seite unter dem Menüpunkt https://www.vg-rhein-selz.de/buerger-service/organisation-von-veranstaltungen/ finden, erledigen.

Unter dieser Rubrik befindet sich auch der Leitfaden für Veranstaltungen den Sie dort einsehen oder herunterladen können.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen grundsätzliche rechtliche Informationen, die bei einer Veranstaltung zu beachten sind.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion in den Medien und zu Ihrer Planungssicherheit bitten wir Sie herzlich, Ihre geplante Veranstaltung, mit dem o.g. Antragsformular frühzeitig bei der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Abteilung Bürgerdienste, zu beantragen. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang eine Vorlaufzeit von mindestens einem Monat zur Prüfung Ihres Antrages.

Für Beratungen stehen Ihnen die im Leitfaden genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit zur Verfügung. Unsere Absicht ist, alle genehmigungsfähigen Veranstaltungen zeitnah zu gestatten.

Gez. Gabriele Wagner
Erste Beigeordnete Verbandsgemeinde Rhein-Selz