Mann springt vor Freude in die Luft. Im Hintergrund sieht man ein neu gebautes Haus.

Rechtskräftige Bebauungspläne

Rechtskräftige Bebauungspläne und Satzungen

Die Gemeinden und Städte haben die Planungshoheit für ihr Gebiet und können Bauleitpläne aufstellen. Ziel dieser Bauleitpläne ist es, die städtebauliche Entwicklung in Stadt und Land zu ordnen. In den Bauleitplänen haben die Gemeinden die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten.

Im Unterschied zum Flächennutzungsplan - als vorbereitender Bauleitplan - enthält der Bebauungsplan die gegenüber jedermann rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Bitte beachten Sie:
Soweit der Plan nicht in Originalgröße ausgedruckt werden kann, muss der Maßstab nicht mit dem Originalmaßstab übereinstimmen.