Hände zweier Ehepartner mit Ehering und Brautstrauß

Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung einer Vaterschaft muss persönlich auf dem Standesamt (oder auch dem zuständigen Jugendamt) erklärt werden.

Für eine Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Die Vaterschaft kann vor oder nach der Geburt des Kindes erklärt werden und bedarf der Zustimmung der Kindesmutter, bzw. des Kindes, sofern dieses das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Sofern der Vater oder die Mutter des Kindes, für welches die Vaterschaft anerkannt werden soll, noch minderjährig ist, müssen auch dessen Personensorgeberechtigten der Vaterschaft, bzw. der Zustimmung der Mutter, zustimmen.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist gebührenfrei. Alle Beteiligten müssen sich ausweisen können.

Hilfreich ist es, wenn die Eltern eine Geburtsurkunde vorlegen können.

Die Erklärung über die gemeinsame Sorge für das Kind kann ausschließlich beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden. Dort allerdings, kann auch die Vaterschaft anerkannt werden.