Hände zweier Ehepartner mit Ehering und Brautstrauß

Sterbefall

Sterbefall

Der Tod einer Person muss spätestens am dritten Werktag nach dem Eintritt des Todes beim dem Standesamt angezeigt werden, wo die Person verstorben ist.

In der Regel betreuen Angehörige ein Bestattungsunternehmen mit dieser emotionalen Aufgabe; dieses kennt sich mit dem Procedere und den nötigen Unterlagen aus.

Wenn Sie hierfür kein Bestattungsunternehmen beauftragen möchten, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen die für die Beurkundung benötigten Unterlagen nennen können.