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Nachbeurkundung
Nachbeurkundung
Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle von deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland eingetreten sind, können vom deutschen Standesamt des Wohnsitzes nachbeurkundet werden. Damit haben Sie die Möglichkeit künftig von diesem deutschen Standesamt Personenstandsurkunden von dem betreffenden Personenstandsfall ausgestellt zu bekommen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht mehr in Deutschland haben, so ist das Standesamt für Sie zuständig, bei dem Sie Ihren letzten Inlandswohnsitz hatten.
Sollten Sie noch nie in Deutschland gewohnt haben, so ist das Standesamt I in Berlin für die Nachbeurkundung zuständig.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, so können Sie den Antrag auf Nachbeurkundung gerne über die Deutsche Botschaft stellen; diese übersendet Ihren Antrag sodann an das zuständige deutsche Standesamt.
Gerne können Sie den Antrag auch direkt über uns stellen, sofern wir das für Sie zuständige Standesamt sind; die entsprechenden Anträge finden Sie hier:
Die für den Antrag notwendigen Urkunden nennen wir Ihnen individuell nach Kontaktaufnahme mit uns.
