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Wegfall Kinderreisepass zum 01.01.2024

Wegfall Kinderreisepass zum 01.01.2024

Der Kinderreisepass ist ab 01.01.2024 nicht mehr ausstellbar.
Die Bundesregierung hat hierzu eine gesetzliche Änderung beschlossen.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe, die noch über den 01.01.2024 hinaus gültig sind, behalten bis zu dem im Kinderreisepass angegebenen Datum ihre Gültigkeit, soweit das Kind mit dem biometrischen Passbild noch identifiziert werden kann.

Die Ausweispflicht in Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr. Sollten Sie eine Auslandsreise planen, ist jede Person ausweispflichtig. Hier bitten wir Sie, sich rechtzeitig um ein neues Ausweisdokument zu kümmern und entsprechend zu beantragen.

Aufgrund der Umstellung und des damit verbundenen erhöhten Aufkommens gehen wir davon aus, dass es zu verlängerten Ausweis-Lieferzeiten der Bundesdruckerei kommen wird.

Welches Ausweisdokument für Ihre Reisepläne benötigt wird, können Sie
z. B. auf der Homepage www.auswaertiges-amt.de unter Einreisebestimmungen in Erfahrung bringen.

Zur Ausweisbeantragung benötigen wir:

  • ein Elternteil und das Kind muss persönlich anwesend sein
  • zweites Elternteil entweder persönlich oder mit Vollmacht und Ausweiskopie
  • vorhandenes Ausweisdokument (Eltern, Kind)
  • Geburtsurkunde im Original in deutscher Sprache

(falls nicht in deutscher Sprache zusätzlich beglaubigte Übersetzung

und zusätzliche Echtheitsvermerke – je nachdem welches Herkunftsland – nähere Infos z. B. Auswärtiges Amt)

  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis Sorgerecht (Vaterschaftsanerkennungs-, Sorgerechtserklärungsurkunde), alleiniges Sorgerecht – Negativbescheinigung bzw. Beschluss Amtsgericht
  • Ggfs. Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft

Aufgrund des Aufkommens kann es zu erheblichen Wartezeiten im Bürgerbüro kommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Bürgerbüro-Team der Verbandsgemeinde Rhein-Selz